1. Geltungsbereich, Abwehrklausel

    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen- stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (“Kunden‘) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Nicht- Verbrauchern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Auftragsannahme, Schriftform

    1. Aufträge müssen schriftlich an die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT verbindlich.
    2. Die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend fortzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produkts dienen.
  3. Lieferung

    1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
    2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, so kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
    3. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt durch die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT per Paketdienst etc. unfrei oder gemäß Sondervereinbarung. Spezielle Versendungsarten können gegen Berechnung der Mehrkosten berücksichtigt werden.
    4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an Paketdienst, Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  4. Zahlungsbedingungen

    1. Der angebotene Kaufpreis ist für 30 Tage bindend.
    2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    3. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.
    4. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder Entscheidungsreif sind.
  5. Gewährleistung

    1. Für Mängel im Sinne von § 434 BGB haftet die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beidseitigen Handelsgeschäften bleibt § 377 HGB unberührt.
    2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach Wahl der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT  verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    4. Rückgriffsansprüche gemäß § 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen. Im übrigen setzen sie die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung von Rügeobliegenheiten voraus.
    5. Über einen bei einem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungsfall hat der Kunde den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren.
    6. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche des Unternehmers beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
    7. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
    8. Für Schadenersatzansprüche gilt § 6.
  6. Haftung

    1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtagrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

    1. Bei Verträgen mit Unternehmern bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen für die vertragsgegenständlichen Waren alle ELEKTRONIK SCHMIDT Produkte Eigentum der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT.
    2. Wiederverkäufer sind berechtigt, Produkte der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT im Rahmen ihres üblichen Geschäftsbetriebes weiter zu vertreiben. Ein Recht auf anderweitige Übereignung oder Verpfändung dieser Produkte besteht jedoch nicht. Für die Sicherungsübereignung von Warenlager müssen deshalb die ELEKTRONIK SCHMIDT -Produkte ausdrücklich ausgenommen werden. Werden Pfändungen gegen die vertragsgegenständlichen Produkte ausgebracht, muss der Kunde die Firma  ELEKTRONIK SCHMIDT unverzüglich benachrichtigen. Wird über das Vermögen des Wiederverkäufers das Insolvenz- verfahren eröffnet oder wird der Wiederverkäufer zahlungsunfähig, so erlischt seine Berechtigung zum Weiterverkauf der Produkte der Firma  ELEKTRONIK SCHMIDT  automatisch.
    3. Die Firma ELEKTRONIK SCHMIDT ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer (2) dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und di Ware herauszuverlangen.
    4. Die Firma  ELEKTRONIK SCHMIDT behält sich das Eigentums- und ein eventuell bestehendes Urheberrecht an Fotos, Zeichnungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen, die dem Wiederverkäufer überlassen werden, einschließlich der Kostenvoranschläge und Unterlagen zur Preiskalkulation, etc. vor. Soweit solche Unterlagen nicht zu Datenverarbeitungsprogrammen zugehörigen Dokumentationen, Beschreibungen und Anleitungen gehören, für die eigene vertragliche Regelungen bestehen, dürfen diese ohne schriftliche Genehmigung der Firma  ELEKTRONIK SCHMIDT nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht worden.
    5. Im übrigen sind die Unterlagen der Firma  ELEKTRONIK SCHMIDT urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Vereinbarung. In keinem Fall ist es gestattet, Kopien anzufertigen oder dies Dritten zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind Endabnehmer, denen dies von der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT ausdrücklich gestattet wurde.
  8. Schlussbestimmungen

    1. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma ELEKTRONIK SCHMIDT.
    2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.

Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe behalten wir uns vor.